V e r a n s t a l t u n g s - u n d E v e n t b e t r e u u n g
© Veranstaltungs- und Eventbetreuung 2020
E v e n t s t r o t z C o r o n a ?
A b e r s i c h e r !
Mit einem individuellen Sicherheitskonzept für das Event, die Veranstaltungsreihe oder die Location ist man auf der sicheren
Seite.
Was ändert sich?
Genau
genommen
gar
nicht
so
viel.
Es
gibt
weder
Änderungen
in
den
Versammlungsstättenverordnungen
noch
bei
verkehrsrechtlichen Anordnungen; die Regelungen zu Sitzplätzen, Brandschutz und Fluchtwegen sind die gleichen wie 2019.
Neu sind die Auflagen, unter denen Menschen zusammen kommen dürfen.
Und
natürlich
die
maximale
Anzahl
von
Personen,
die
gemeinsam
feiern
dürfen.
War
eine
Location
im
Februar
2020
noch
für
500
Personen
zugelassen,
so
muss
man
heute
individuell
prüfen
wieviele
Menschen
sich
hier
gleichzeitig
aufhalten
dürften.
Wesentlich
unproblematischer
wird
es
sicherlich
bei
Freiluftveranstaltungen
zugehen,
da
hierfür
nicht
die
Be-
und
Entlüftungssituation brücksichtigt werden muss.
Und dennoch bleibt das Unbehagen, wenn man auf die ersehnte Genehmigung eines Events wartet.
I h r E v e n t . I h r G e s c h ä f t .
Angenommen,
alles
wäre
wie
immer:
man
meldet
ein
Event
bei
den
Behörden
an
und
kann
davon
ausgehen,
dass
man
die
Genehmigung
bekommt.
Keine
Ablehnung.
Keine
Rückfrage,
bei
der
Sie
gefühlt
zum
tausendsten
Mal
die
alte
Leier
abspielen
müssen.
Die
Planung
ist
die
gleiche
wie
vor
einem
Jahr:
man
weiß
ungefähr
wieviele
Leute
kommen,
die
Parkplätze
reichen
für
alle Besucher aus, es gibt keine Probleme mit der Hygiene beim Catering oder zu wenig Toiletten.
Business as usual. Nur ein Detail ist anders als sonst: das Sicherheitskonzept.
D a s K o n z e p t . I h r E r f o l g .
Klar
könnte
man
jetzt
sagen
das
man
darauf
achtet,
dass
Sicherheitsabstände
eingehalten
werden,
dafür
gibt
es
ja
den
Typ
vom
Sicherheitsdienst.
Der
guckt
auch
dass
die
Mund-Nase-Bedeckung
bei
jedem
Gast
dort
ist,
wo
sie
hin
gehört.
Der
macht
das
schon,
das
ist
sein
Job
und
er
wird
schließlich
genau
dafür
bezahlt.
Nur
wird
sich
damit
wahrscheinlich
kein
Mitarbeiter
beim
Ordnungs-
oder
Gesundheitsamt
zufrieden
stellen
lassen;
erst
recht
nicht,
wenn
sich
der
frisch
ausgelernte
Fast-
Beamte
selbst
verwirklichen
möchte
und
er
sich
ausgerechnet
Ihre
Veranstaltung
als
Gesellenstück
auserkoren
hat.
Denn
der
Türsteher ist nicht der Veranstalter und er ist auch nicht verantwortlich. Die Verantwortung bleibt auf Ihrem Tisch!
Da ist es gut, wenn es ein individuelles Sicherheitskonzept gibt: zugeschnitten auf die Location, die Art des Events und das
zu erwartende Besucherverhalten.
Das individuelle Sicherheitskonzept für Ihr Event
ermöglicht
eine
vorausschauende
Planung,
welche
alle
vorhersehbaren
Situationen
beinhaltet
und
Ihnen
einen
Leitfaden
zur
Hand
gibt,
wie
die
Veranstaltung
trotz
Corona
stattfinden
kann.
Es
wird
nicht
wie
immer
sein.
Es
kann
nicht
wie
immer
sein.
Aber es wird stattfinden und die Besucher werden dankbar sein, wieder ein Stück Normalität zurück zu bekommen.
Die Vorteile auf einen Blick:
•
keine lästigen Verhandlungen mit Behörden
•
frühzeitige Feststellung der Durchführbarkeit
•
genaue Feststellung der maximalen Besucherzahl
•
Planungssicherheit
•
Das Konzept ist auf gleichartige Events übertragbar
H ä u f i g g e s t e l l t e F r a g e n :
F:
Welche Infos und Unterlagen werden für ein individuelles Sicherheitskonzept benötigt?
A:
Neben Infos zur Art der Veranstaltung, der Location und Infrastruktur sind folgende Unterlagen äußerst nützlich:
•
wenn vorhanden: Zulassung der Location als Veranstaltungsfläche
•
ggf. Unterlagen über bauliche Änderungen
nach
der Zulassung als Veranstaltungsfläche
•
Bestuhlungspläne
•
maßstabsgerechter Plan der Location
•
Pläne der Flucht- und Rettungswege
•
Unterlagen zum Brandschutz
•
wenn vorhanden: das alte Sicherheitskonzept
F:
Ich habe alle Unterlagen eingereicht, trotzdem wird mein Event nicht genehmigt! Was nun?
A:
Das
ist
in
der
ersten
Schrecksekunde
ärgerlich,
aber
erst
einmal:
Keine
Panik!
Zunächst
muss
festgestellt
werden,
warum
die
Veranstaltung
nicht
genehmigt
wurde,
um
darauf
entsprechend
reagieren
zu
können.
Hin
und
wieder
kommt
es
vor,
dass
ein
Sachbearbeiter
krank
oder
im
Urlaub
ist
und
seine
Vertretung
keine
Kenntnis
von
Absprachen
und
Vereinbarungen
hat
-
hier
kommen
dann
Gesprächsprotokolle
und
der
archivierte
Schriftverkehr
ins
Spiel.
Im
Zweifelsfall
muss
alles
noch
mal
neu
besprochen werden.
Mit
einem
Konzept,
welches
der
VstättVO
entspricht
und
alle
Auflagen
berücksichtigt,
sollten
hier
schnell
alle
Steine
aus
dem
Weg geräumt sein.
F:
Warum bekomme ich keine Antwort auf meine Anzeige des Events?
A:
Das
ist
eigentlich
kein
schlechtes
Zeichen,
da
die
Mühlen
bekanntlich
sehr
gemächlich
mahlen.
Normalerweise
wird
der
Schriftverkehr
zeitnah
nach
Eingang
gesichtet
und
nach
Dringlichkeit
bearbeitet.
Das
heißt:
für
Ihr
Event
besteht
offenbar
kein
akuter
Handlungsbedarf!
Dennoch
fragen
wir
gern
einmal
bei
dem
zuständigen
Sachbearbeiter
nach
dem
aktuellen
Arbeitsstand zur Veranstaltung.
F:
Ich habe leider nicht alle notwendigen Unterlagen, wie soll ich vorgehen?
A:
Jenachdem
welche
Unterlagen
fehlen,
sollte
in
dem
Fall
etwas
mehr
Zeit
eingeplant
werden,
denn
die
Erstellung
von
Plänen
ist
nicht
zwischen
dem
1.
und
2.
Kaffee
am
Montag
Morgen
zu
schaffen.
Mit
unserer
Unterstützung
ist
das
aber
in
einem
planbaren
Zeitraum
machbar!
Ein
Grundriss
der
Location
beispielsweise
sollte
auch
bei
der
zuständigen
Behörde
aufzutreiben sein.
Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem! Ein kurzer Anruf, eine Mail oder WhatsApp Nachricht genügt.
Gern rufen wir auch zurück - wir freuen uns!
Solch ein Konzept zu erstellen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen, gehört seit jeher in meinen
Aufgabenbereich als Produktionsleiter für Veranstaltungen. Dabei werden Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen mit
5.000 Besuchern mit der gleichen Sorgfalt bearbeitet, wie die für Events bei denen 100.000 Gäste erwartet werden. Gerade
in der aktuellen Lage müssen eben auch detailliert geplante Vorsorgemaßnahmen und Ablaufpläne für kleinere
Veranstaltungen konzeptioniert und geplant werden, um eine erfolgreiche Anmeldung abgeben zu können. Entscheidend ist
dabei oft eine gute Kommunikation mit den betreffenden Behörden und ein wenig „Fingerspitzengefühl“, um dabei immer
den richtigen Ton zu treffen. Hier ist neben korrekter Argumentation mit fundiertem Fachwissen manchmal eben
Beharrlichkeit in der Sache gefragt. Es gilt, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen:
•
Wieviele Tickets dürfen verkauft werden?
•
Wie lenke ich Besucherströme?
•
Welche Hinweise zum Besucherverhalten und dem notwendigen Gesundheitsschutz muss ich geben?
•
Wie kann ich das umsetzen?
•
Was sollte ich als vorbeugende Maßnahmen im Sicherheitskonzept unbedingt bedenken?
•
Was tue ich bei absehbaren Verstößen gegen geltende Auflagen?
•
Wie sensibilisiere ich meine Crew auf diese Situationen?
•
Welche Gegenmaßnahmen muss ich einplanen?
Fakt ist:
•
Sicherheitskonzepte sind essentieller Bestandteil jedes Veranstaltungskonzeptes
•
ohne Sicherheitskonzept keine Veranstaltung
•
Konzepte für Veranstaltungen werden vor allem in Hinblick auf Hygiene- und Sicherheitskonzepte von den Behörden
penibel geprüft werden
•
ein gutes Sicherheits- und Hygienekonzept bedeutet auch maximalen Schutz für Gäste und Mitarbeiter
•
das Sicherheitskonzept sollte in der Hausordnung verankert sein, da diese Bestandteil des Vertrages mit dem einzelnen
Besuchers ist
Welche Vorteile bietet dieser Service?
•
Berücksichtigung aller relevanten Elemente eines Sicherheitskonzepts (VstättVO, VAO)
•
klare, unmissverständliche Formulierungen (natürlich auch grammatisch und orthographisch korrekt)
•
Feststellung der maximal möglichen Besucherzahl
•
enge Abstimmung mit zuständigen Behörden
•
Planungssicherheit für Veranstalter
•
Benennung konkreter Maßnahmen zur Vorbeugung
•
Detaillierte Planung für mögliche Gegenmaßnahmen bei Gefährdungslagen
•
Klare Ablaufplanung und Abbildung der Organisationsstruktur mit definierten Verantwortlichkeiten
•
Briefing der beteiligten Gewerke und Mitarbeiter
•
Das Konzept ist auf gleichartige Events übertragbar die in dieser Location stattfinden, bei denen ein ähnliches
Besucherverhalten zu erwarten ist
•
Zusammenführung aller erforderlichen Unterlagen in ein gegliedertes Konzept (inkl. sämtlicher Pläne, relevanter
Gesprächsprotokolle und Schriftverkehr)
Aber wie geht es nun weiter? Wann und wie dürfen Veranstaltungen endlich wieder durchgeführt werden?
Die Sache mit der Herdenimmunität wird offenbar doch nicht so leicht zu erreichen sein, wie zu Beginn angenommen.
Dennoch bietet eine Immunisierung, zumindest für einen gewissen Zeitraum, einen individuellen Schutz. Ein fader
Beigeschmack jedoch bleibt: die zu erwartende Aufhebung der Beschränkungen über die warmen Monate gepaart mit dem
Wissen, Verantwortung für scheinbar unkalkulierbare Risiken übernehmen zu müssen. Aber eben diese Verantwortung ist
mit jeder Ansammlung von Menschen eng verknüpft, und die Risiken können durchaus auf ein Minimum reduziert werden.
Außerdem ist diese Verantwortung für uns nicht neu, wir tragen sie schon immer: bei jedem Seminar, Konzert, Messe und
jedem Volksfest. Man kennt sie als Verkehrssicherungspflicht: sie ist klar im BGB geregelt und für Veranstalter unumgänglich
- für den Gig in der Eckkneipe genau so wie für das Rockfestival mit 100.000 Besuchern.
Da ist sie nun - die 4. Welle - sie stellt uns wieder vor Probleme, denen wir wie gehabt nichts entgegen zu setzen haben.
Weder die Virologen noch die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft wollen und können sich verbindlich äußern, wie
man zukünftig mit Corona umgehen könnte. Dabei wissen wir mittlerweile sehr gut was geht, und was man vermeiden sollte.
Unsere Hygienekonzepte wurden bei verschiedensten Events umgesetzt - ohne das daraus auch nur ein Superspreaderevent
entstand. Wir sind also sehr wohl in der Lage, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen.